Allgemeines zum Treppenlift
Wer braucht einen Treppenlift?

Ein Treppenlift ist für alle Personen notwendig, die nicht mehr selbst Treppen laufen können
oder starke Schwierigkeiten beim Bewältigen der Treppen haben. Insbesondere sind Treppenlifte
vor allem für Senioren notwendig, die aus medizinischen Gründen ihre Gelenke schonen
müssen. Typische Krankheiten sind vor allem Arthrosen und andere Erkrankungen. Daneben
sind Treppenlifte auch für Rollstuhlfahrer eine Notwendigkeit. Eine weitere Indikation für einen
Treppenlift ist bei Personen gegeben, die regelmäßig Gegenstände zwischen zwei Stockwerken
bewegen müssen. Wenn aus gesundheitlichen Gründen diese Möglichkeit nur eingeschränkt
gegeben ist oder ein Tragen unmöglich ist, sollte ein Treppenlift angeschafft werden. Dies ist
insbesondere bei Personen gegeben, die Asthma oder andere Erkrankungen der Atemwege haben.
Daneben können Treppenlifte auch in besonderen Lebenslagen wie schwierige Schwangerschaften
notwendig werden.
Varianten des Treppenlifts
Inzwischen sind vier verschiedene Arten von Treppenliften vorhanden, die sich jeweils für
unterschiedliche Einsatzzwecke eignen.
Grundsätzlich lassen sich zunächst die Sitz- und die Plattformlifte unterscheiden. Die Sitzlifte
verfügen über einen Sitz, der aus verschiedenen Materialien besteht und in dem alle technischen
Einrichtungen wie Motoren, Batterien und Bedienelemente vorhanden sind. Die Ausstattung der
Sitze reicht von stark gepolstert über die einfach stuhlähnlichen Varianten, die sich nach der Fahrt
einklappen lassen. Die Funktion selbst kann wieder in zwei verschiedene Systeme unterschieden
werden. Zum einen sind Sitzlifte üblich die an das Treppengeländern montiert werden. Bei dieser
Variante muss das Geländer über die nötige Tragkraft verfügen, um das Gesamtgewicht zu tragen.
Eine weitere Form sie die Sitzlifte, bei denen eine spezielle Schiene auf die Stufen montiert wird.
Der Sitz wird dann auf die Schiene gebaut. Der Sitzlift ist die komfortabelste Art der Lifte. Er hat
allerdings den Nachteil, dass er viel Platz verbraucht.
Der Plattformlift wird auch als Stehlift bezeichnet. Er verfügt in der Regel über ein
Schienensystem, das auf die Treppenstufen montiert wird. Alternativ kann die Schiene auch an
die Wand montiert werden. Die Plattform kann bei vielen Modellen hochgeklappt werden, so dass
der Platzverbrauch recht gering ist. Der Vorteil besteht darin, dass mit dieser Variante auf schwere
Gegenstände transportiert werden können.
Der Senkrechtlift funktioniert nach einem anderen Prinzip. Bei ihm erfolgt die Beförderung
senkrecht. Deshalb ist er für das Treppenhaus nicht geeignet, da die Treppen zwar nach
oben führen, aber nicht senkrecht sind. Die Arbeitsweise dieses Lifts ist deshalb mit einem
herkömmlichen Fahrstuhl vergleichbar. Diese Variante ist vor allem für Rollstuhlfahrer geeignet.
Der Senkrechtlift wird nur selten verwendet und erfordert zum Transport von Personen zwischen
zwei Etagen oftmals einen separaten Anbau.
Der Hublift ist die letzte Variante der Lifte. Sie arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie die
Senkrechtlifte. Allerdings sind sie nur für geringe Höhen geeignet und werden vor allem für die
Beladung von Fahrzeugen eingesetzt.
Kaufen oder mieten?
Grundsätzlich gilt: Wird der Lift über viele Jahre hinweg benötigt, dann sollte er gekauft werden.
Wenn der Lift allerdings für einen überschaubaren Zeitraum benötigt wird, dann kann auch das
Mieten der Lifte in Frage kommen. Grundsätzlich ist die Entscheidung auch davon abhängig, ob
genügend Geld für die Anschaffung vorhanden ist. Zur entgültigen Entscheidung müssen viele
Informationen vorhanden sein. Die Krankenkassen und andere öffentliche Träger geben in vielen
Fällen Zuschüsse zu den Anschaffungskosten. Darüber hinaus können die Anschaffungskosten auch
per Kredit finanziert werden. Insgesamt ist die Antwort abhängig von den finanziellen Mitteln und
den individuellen Voraussetzungen. Hier entscheidet in jedem Fall der Einzelfall.
Eine Möglichkeit um sich Klarheit zu verschaffen ist die Befragung eines Fachmanns oder
Fachbetriebes vor Ort, der die Verhältnisse aufgrund seiner Erfahrung einschätzen kann.
Finanzierung der Treppenlifte
In besonderen Fällen ist es eine Aufgabe des Vermieters sich an den Kosten zu beteiligen.
Allerdings ist dies nur selten der Fall.
In der Regel können Zuschüsse von der Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Je nach
Pflegestufe können hier bis über 1200 Euro eingerechnet werden. Eine weitere Möglichkeit um
Zuschüsse zu erhalten ist der Antrag bei der Berufsgenossenschaft. Dies ist dann der Fall, wenn die
Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausgelöst wurde.
Wurde der Treppenlift durch das Verschulden eines Dritten notwendig, dann kann er zum Teil dafür
haftbar gemacht werden. In diesem Fall kann die Versicherung des Dritten einen großen Teil der
Kosten tragen oder aber der Dritte selbst.
Auch öffentliche Kassen geben für Behinderte oftmals Zuschüsse für solche Einrichtungen. Ob ein
Anspruch vorliegt muss im Einzelfall geprüft werden. Wer einen Rollator benutz kann auch den Lift benutzen
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